Anfrage nach § 24 (3) GO BW
Die CDU/FDP-Gemeinderatsfraktion stellt unter Punkt "Verschiedenes" in der Gemeinderatssitzung am 20.09.2003 folgende Anfrage:
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Bau der Tramlinie bis zum Rathausplatz in Kehl und dem damit verbundenen umfassenden Mobilitätskonzept waren insbesondere in der Innenstadt zunächst während der Bauphase und danach auf der Basis der notwendigen neuen Verkehrslenkungsplanung erhebliche Veränderungen der Verkehrsführung verbunden.
Im Blickpunkt steht bei solchen Veränderungen vor allem auch die Verkehrssicherheit. Vergleicht man die Zahlen der polizeilichen Unfallstatistik von 2014 (Kernstadt 202 VU), also vor diesen Maßnahmen, mit den Zahlen aus 2022 (171 VU) kann man einen deutlichen Rückgang feststellen, zwischenzeitlich lagen die Zahlen auch darüber. Nicht eingerechnet sind Unfälle, die aufgrund geringer Folgen nicht den Untersuchungen zugeführt werden. An der Einmündung GFS/Hauptstraße seien aus 2014 sieben VU bekannt, 2022 noch drei.
Der am 24.05.2017 nach umfassender Bürgerbeteiligung vom GR beschlossene Verkehrslenkungsplan wurde zwischenzeitlich in Teilen modifiziert (Beschluss Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Pfarrgasse vom 19.02.20, Vorlage 039/20) und Änderungen umgesetzt.
Für das Büro Modus Consult wurden zusätzliche Mittel zur Aktualisierung des Verkehrsmodells zur Verfügung gestellt.
Aus der Bürgerschaft kamen vielfältige Anregungen sowohl an die Verwaltung als auch an Mitglieder des Gemeinderates.
Eine Gesamtevaluation aller Maßnahmen liegt bisher nicht vor und die nach der StVO alle 2 Jahre vorgegebenen Verkehrsschauen wurden nicht durchgeführt.
Die Landesregierung BW hat im Juni 2023 ein Verkehrssicherheitspaket beschlossen, das auch für Kommunen verbesserte Rahmenbedingungen beinhalten soll, um zur Verkehrssicherheit beizutragen.
Deshalb bitten wir um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen und zur Umsetzbarkeit einzelner Änderungsvorschläge.
Grundsatzfragen
- Verkehrsschau: Wann wurde die letzte umfassende Verkehrsschau im Bereich Innenstadt gem. VwV zu § 45, RN 57, durchgeführt und wann soll die nächste durchgeführt werden? Inwieweit lagen für ggf. unterbliebene Verkehrsschauen die gem. RN 58 vorgesehenen Zustimmungen der höheren Verwaltungsbehörden vor?
Falls eineeine solche Verkehrsschau durchgeführt wird, sollten neben den gem. VwV vorgesehenen Behörden und Stellen zusätzlich als Gäste auch sachkundige Bürger und Mitglieder des Gemeinderates (Fraktionsvertreter) eingeladen werden.
- Bis wann wird eine Evaluation der Wirkung der bisher erfolgten Änderungen des Verkehrskonzeptes vorgelegt werden?
- Wie werden die Maßnahmen des Verkehrssicherheitspaketes des Landes BW vom Juni 2023 bewertet, die Kommunen selbst umsetzen könnten (z.B. Ziff. 7 b) „…Klärung von Bürgerfragen..“ ; Ziff. 4 g) Kompetenzen des GVD im Bereich des fließenden Verkehrs im niedrigen Geschwindigkeitsbereich) oder von zuständigen Stellen einfordern könnten (z.B. Ziff. 4 b) Konsequente Umsetzung des Falschparker-Erlasses und des Posing-Erlasses)?
Prüfung Einzelmaßnahmen; Themen Verkehrsschau Innenstadt:
- Großherzog-Friedrich-Straße (GFS): Richtung B28 gibt es auf der etwa 150 Metern kurzen Strecke wegen der Tramhaltestelle Hochschule/Läger zwei Fußgängerampeln auf jeder Straßenseite. Zu prüfen wäre, ob diese zu einem Übergang zusammengeführt werden können. Dieser könnte etwa der Mitte der Haltestelle zwischen den beiden Warteständen angelegt werden.
- In der GFS wurden zwischen der Kreuzung Kinzigallee/GFS und der Rathauskreuzung auf 250 Metern Länge fünf Ampeln eingerichtet, davon zwei Fußgängerampeln. Zu prüfen wäre, ob die Fußgängerampeln nur auf Anforderung durch Fußgänger aktiviert werden. Dann könnten Fußgänger bei geringem Verkehr die Straße überqueren, ohne das Rotlicht der Fußgängerampel zu missachten. Diese Schaltung wird in anderen Städten genutzt.
Außerdem wäre zu prüfen, ob die Ampeln für den Fahrzeugverkehr bei Annährung einer Straßenbahn gelbes Blinklicht abstrahlen. Dann müssten Fahrzeuge, die geradeaus fahren wollen, nicht anhalten, obwohl sie den Gleisbereich nicht befahren. Diese Schaltung wäre besonders in der Kinzigstraße wichtig. Bei der aktuellen Schaltung müssen Fahrzeuge, die aus der Kinzigstraße rechts abbiegen wollen, anhalten, obwohl sie den Gleisbereich nicht befahren.
- Zu prüfen wäre, die Fußgängerampel in Höhe des neu entstehenden Bürgerservices der Stadt Kehl als reine Bedarfsampel zu betreiben.
- Zu prüfen wäre, die Einbahnregelung in der Oberländerstraße aufzuheben, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Die Breite der Straße ließe dies zu. Die Verkehrszahlen liegen auch nach Änderung der Verkehrsführung der Pfarrgasse und der Abbiegemöglichkeit von der Kinzigallee deutlich unter den Prognosen des Verkehrslenkungskonzeptes.
- An der Einmündung Kinzigallee / Oberländer Straße wurde nachträglich für die Linksabbieger von der Kinzigallee in die Oberländer Straße eine Ampel eingerichtet, obwohl an dieser Einmündung mehrere Jahre ohne Ampel keine Unfälle zu verzeichnen waren. Die Ampel könnte abgeschaltet werden oder zumindest auf gelbes Blinklicht umgestellt werden. (VwV RN 7 I zu § 37 und RN 3 zu § 38 Abs. 3 StVO).
Mit der jetzigen Regelung kommt es zu langen Standzeiten bei Rotlicht, ohne dass entgegenkommende Fahrzeuge abzuwarten wären.
Außerdem sollten die Pfeilmarkierungen in der Kinzigallee überprüft und optimiert werden, da viele Kraftfahrer, die in die Großherzog-Friedrich-Straße einbiegen wollen, sich schon vor der Einmündung zur Oberländerstraße in die Linksabbiegerspur einordnen.
- Bierkellerstraße: Von Anwohnern aus der Bierkellerstraße wurden verschieden Hinweise, Fragen und Anträge an die Verwaltung herangetragen. Dabei wurde auch auf die Erschütterungen durch Schwerlastverkehr und Busse hingewiesen. Risse in Fassaden seien auch dokumentiert.
Die Stadtverwaltung hat zuletzt im August zu einer Anfrage Stellung genommen, wie mitgeteilt wurde.
Der Gemeinderat sollte informiert werden, mit welchen Maßnahmen die Verwaltung den gemeldeten Anständen abgeholfen hat bzw. noch Abhilfe schaffen kann und falls nicht möglich, entsprechend auch dem GR die Gründe transparent zu machen.
- Radverkehr Vogesenstraße: Die beiden Radwege in der Vogesenallee sind jeweils für eine Richtung zugelassen. Der auf der nördlichen Seite der Vogesenallee gelegene Radweg ist zwischen der Berliner Straße und der Hauptstraße auf etwa 200 Meter für beide Richtungen zugelassen. Leider fehlen nach der Hauptstraße Verkehrszeichen, mit denen Radfahrern die Fortführung des Radwegs Richtung Neumühl angezeigt wird. Derzeit endet der Radweg im Grund an der Hauptstraße. Allerdings landen Radfahrer beim Kreisverkehr an der Hauptstraße automatisch auf dem Gehweg Richtung Richard-Wagner-Straße ohne dass ihnen angezeigt würde, dass sie hier nicht fahren dürfen.
In der Verlängerung der Vogesenallee in die Schwimmbadstraße endet der Radweg am Wasserturm, die Radfahrer müssen auf die Fahrbahn. Da die Schwimmbadstraße eine Tempo-30-Zone ist, ist dies zwar nachvollziehbar, jedoch nicht allen Verkehrsteilnehmenden bewusst. Der vorhandene Gehweg ist ähnlich breit wie der in der Vogesenallee und könnte durchaus auch als Radweg dienen.